Hilfen für Familien und junge Menschen

Silhouette einer wütenden Mutter und Tochter aufeinander.

Beim Jugendamt konzentrieren wir uns auf Familien und junge Volljährige gemäß dem SGB VIII im Rahmen der gemeinsam im Hilfeplangespräch erarbeiteten Ziele. Wir möchten dazu beitragen, dass die Adressaten der Jugend- und Familienhilfe in schwierigen Lebenslagen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Unser Leistungsangebot basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Niedrigschwellige pädagogische Einzelfallarbeit (nach §16 SGB VIII)

Jugendamt, Eltern(-teile), junge Menschen können sich ohne Antrag direkt bei uns Hilfe holen

T-O-A (nach §52 SGB VIII bzw. §10 Abs 1 Ziffer 7 JGG)

Täter - Opfer - Ausgleich auf Veranlassung lt. JGH

Arbeit nach Schutzplan
(nach §8a SGB VIII)

Bezieht sich auf gezielte Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, indem ein Schutzplan erstellt und umgesetzt wird.

Umgangsbegleitung (nach §18 SGB VIII)

Bietet Hilfe bei Kontakten zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen, insbesondere, wenn familiäre Konflikte bestehen.

Erziehungsbeistandschaft
- EB (nach §30 SGB VIII)

Gewährt individuelle Hilfe für Jugendliche, um ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihre soziale Integration zu unterstützen.

Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH (nach §31 SGB VIII)

Bietet unterstützende Begleitung für Familien in belastenden Situationen, durch pädagogische Fachkräfte.

Eingliederungshilfe – EGH
(nach §35a SGB VIII)

Zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Hilfe für junge Volljährige
(nach §41 SGB VIII)

Richtet sich an junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin Unterstützung benötigen, um ihre persönliche und soziale Selbstständigkeit zu stärken.

ANSCHRIFT & KONTAKT

Dorfstraße 37
18461 Gremersdorf-Buchholz