Beim Jugendamt konzentrieren wir uns auf Familien und junge Volljährige gemäß dem SGB VIII im Rahmen der gemeinsam im Hilfeplangespräch erarbeiteten Ziele. Wir möchten dazu beitragen, dass die Adressaten der Jugend- und Familienhilfe in schwierigen Lebenslagen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Unser Leistungsangebot basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Jugendamt, Eltern(-teile), junge Menschen können sich ohne Antrag direkt bei uns Hilfe holen
Täter - Opfer - Ausgleich auf Veranlassung lt. JGH
Bezieht sich auf gezielte Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, indem ein Schutzplan erstellt und umgesetzt wird.
Bietet Hilfe bei Kontakten zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen, insbesondere, wenn familiäre Konflikte bestehen.
Gewährt individuelle Hilfe für Jugendliche, um ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihre soziale Integration zu unterstützen.
Bietet unterstützende Begleitung für Familien in belastenden Situationen, durch pädagogische Fachkräfte.
Zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Richtet sich an junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin Unterstützung benötigen, um ihre persönliche und soziale Selbstständigkeit zu stärken.